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Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) - B2B

Austrian CAX Services

Stand: 06.02.2026

0. Hinweis zur Sprache

Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

1. Anbieter / Vertragspartner

Austrian CAX Services
Mittlerer Markt 5, A-3361 Aschbach Markt, Österreich
E-Mail: leopold.rott@gmx.at
Tel.: +43 664 88494443
UID: (derzeit keine)
Firmenbuchnummer: (derzeit keine)

2. Geltungsbereich (B2B)

2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen von Austrian CAX Services („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Auftraggeber“).
2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Leistungen, sofern dem Auftraggeber die AGB spätestens bei Vertragsabschluss bekannt waren oder zugänglich gemacht wurden.

3. Leistungen / Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich CAX/CAD, insbesondere:

  • Siemens NX Installation & Upgrade (nativ)

  • Konfiguration/Standardisierung (z. B. Customer Defaults, Startumgebung, Templates, Bibliotheken)

  • Support & Beratung (remote oder vor Ort)

  • Schulungen (vor Ort/online, Deutsch/Englisch; offene Klassenschulungen und kundenspezifische Trainings)

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Terminbestätigung oder schriftlicher Vereinbarung (E-Mail ausreichend).
3.3 Soweit nicht ausdrücklich ein Werk (Erfolg) vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Dienstleistung, nicht einen bestimmten Erfolg.

4. Vertragsabschluss (Angebot oder Onlinebuchung)

4.1 Angebot: Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch schriftliche Beauftragung und Bestätigung.
4.2 Onlinebuchung: Eine Onlinebuchung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Termins/Leistungsumfangs durch den Auftragnehmer (z. B. E-Mail) zustande.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Buchungen abzulehnen, wenn organisatorische oder fachliche Gründe entgegenstehen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Lizenzen, Daten, Ansprechpartner und Systemvoraussetzungen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
5.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

6. Termine, Leistungserbringung, Abnahme

6.1 Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Remote-Leistungen setzen eine stabile Internetverbindung sowie erforderliche Zugänge auf Seiten des Auftraggebers voraus.
6.3 Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder binnen 10 Werktagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.

7. Vergütung (Stundensatz / Pauschale), Spesen, Zahlung

7.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung nach Stundensatz, Tagessatz und/oder Pauschale. Details ergeben sich aus Angebot/Bestätigung.
7.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
7.3 Reisezeiten, Reisekosten und Spesen (Anreise, Nächtigung etc.) werden nach Vereinbarung, ansonsten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
7.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im B2B-Bereich; eine Mahnung ist rechtlich grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

8. Stornierung / Verschiebung (Termine & Schulungen)

8.1 Kundenschulungen / Vor-Ort-Termine (Inhouse):

  • bis 10 Kalendertage vor Termin: kostenfrei

  • 9 bis 5 Kalendertage vor Termin: 50% des vereinbarten Entgelts

  • ab 4 Kalendertage vor Termin oder No-Show: 100% des vereinbarten Entgelts
    Bereits angefallene, nicht stornierbare Reisekosten werden zusätzlich verrechnet.

8.2 Offene Klassenschulungen (Teilnahme durch mehrere Unternehmen):

  • Storno durch Teilnehmer bis 10 Kalendertage vor Termin: kostenfrei

  • 9 bis 5 Kalendertage: 50%

  • ab 4 Kalendertage oder No-Show: 100%
    Ersatzteilnehmer sind zulässig, sofern fachlich geeignet.

8.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, offene Klassenschulungen bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen zu verschieben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden auf Wunsch rückerstattet oder gutgeschrieben.

9. Unterlagen, Templates, IP-Rechte

9.1 Schulungsunterlagen, Skripten, Folien, Checklisten, Templates, Bibliotheken, Dokumentationen, Scripte/Makros sowie sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers bleiben – soweit nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
9.3 Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung außerhalb des internen Gebrauchs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für 3 Jahre fort, sofern nicht abweichend vereinbart.

11. Gewährleistung / Mängel

11.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
11.3 Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Verbesserung/Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

12. Haftung

12.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen/Schäden, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. unzureichende Systemumgebung, fehlende Backups, fehlerhafte Daten, Fehlbedienung, Drittanbieter-Software/Updates).
12.4 Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Strom-/Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Streik) berechtigen beide Parteien, die Leistungserbringung für die Dauer der Störung zu verschieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website. Bei Bedarf wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Amstetten, und zwar das sachlich zuständige Gericht.
15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail ist ausreichend, sofern nicht zwingende Formvorschriften entgegenstehen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Kontaktanfrage

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Überschrift 1

A-3361 Aschbach Markt, Mittlerer Markt 5

Tel.: +43 664 88494443

Siemens, Siemens NX sowie alle damit verbundenen Produkt- und Servicenamen sind Marken oder eingetragene Marken der Siemens AG und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Alle übrigen Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Austrian CAX Services ist ein unabhängiger Anbieter; Schulungen und Services erfolgen ohne offizielle Autorisierung, Partnerschaft oder Unterstützung durch Siemens, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.

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